ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Einzelunternehmens/der Künstlerin/Illustratorin Darja Eder

 

1. Geltung

1.1. Darja Eder – im Folgenden auch „die Unternehmerin“ genannt - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Unternehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Unternehmerin bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Umfang der Leistung und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Unternehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen drei Wochen ab Eingang bei der Unternehmerin gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Unternehmerin zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Unternehmerin bspw. Durch Aufnahme ihrer Tätigkeit zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen der Unternehmerin insbesondere sämtliche Entwürfe sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird die Unternehmerin unverzüglich mit allen benötigten Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung ihrer Leistung erforderlich sind. Der Kunde wird die Unternehmerin von allen Umständen informieren, von denen eine erfolgreiche Auftragserledigung abhängig ist, auch wenn diese erst im Zuge der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Mehraufwand, der infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben auf Seiten der Unternehmerin entsteht und muss gegebenenfalls mit Verzögerungen rechnen

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, bereitgestellte Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheberrechte, Kennzeichnungspflichten und/oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Unternehmerin haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird die Unternehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Unternehmerin schadlos und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistung/Beauftragung Dritter

4.1. Die Unternehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe/Fremdleistung“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Die Unternehmerin wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Unternehmerin ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Unternehmerin eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Unternehmerin.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung Schadensersatzleistung aus dem Verzug besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Unternehmerin.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Unternehmerin – entbinden die Unternehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), in Verzug gerät. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

Die Unternehmerin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Unternehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Unternehmerin eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht ein Anspruch auf Honorar der Unternehmerin für jede einzelne, erbrachte Leistung. Die Unternehmerin ist berechtigt – im Besonderen bei Aufträgen, die Auslagen seitens der Unternehmerin erfordern - Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen über EUR 5.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Unternehmerin berechtigt, Zwischenrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

7.2. Alle Leistungen der Unternehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Barauslagen der Unternehmerin sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3. Kostenvoranschläge der Unternehmerin sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die ursprünglich schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Unternehmerin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.4. Für alle Arbeiten der Unternehmerin, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Unternehmerin eine angemessene Vergütung. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Unternehmerin zu retournieren.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen der Unternehmerin werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind – sofern nicht anders vereinbart – ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Unternehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Unternehmerin.

8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Unternehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Unternehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Unternehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

9.1. Alle Leistungen der Unternehmerin einschließlich Anregungen, Ideen, Skizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte etc. und einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Unternehmerin und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Unternehmerin darf der Kunde die Leistungen der Unternehmerin nur selbst nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Unternehmerin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Unternehmerin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

9.2. Änderungen von Leistungen der Unternehmerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3. Für die Nutzung von Leistungen der Unternehmerin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Unternehmerin erforderlich. Dafür steht der Unternehmerin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4. Für die Nutzung von Leistungen der Unternehmerin bzw. von Werbemitteln, für die die Unternehmerin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Erstellungsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Unternehmerin notwendig.

9.5. Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht der Unternehmerin im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

9.6. Der Kunden haftet der Unternehmerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10. Kennzeichnung

10.1. Die Unternehmerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Unternehmerin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2. Die Unternehmerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

11. Gewährleistung und Schadensersatz

11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch die Unternehmerin schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Unternehmerin zu.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die Unternehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

11.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG zu Lasten der Unternehmerin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Unternehmerin beruhen.

11.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung/Leistung geltend gemacht werden. Das Recht zum Regress gegenüber der Unternehmerin gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

11.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.

11.7. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Unternehmerin haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12. Haftung

12.1. Die Unternehmerin wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Unternehmerin für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Unternehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Unternehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

12.2. Die Unternehmerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Unternehmerin die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Firma, Adresse, E-Mail, Firmenbuchnummer, Projektnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Unternehmerin ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz der Unternehmerin.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Unternehmerin und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Unternehmerin örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

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